Softwareentwickler (m/w/d) Java
Deine Hauptaufgabe ist die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Lebensversicherungs-Bestandsführungssystems (SI-LifeFactory) in den Bereichen Technische Bereitstellung, Releasemanagement, Customizing der Standardsoftware LifeFactory und der Integration in die Anwendungslandschaft der SIGNAL IDUNA.
Dich erwartet
- die Installation, Entwicklung und Erweiterung der bestehenden Anwendung auf Basis der Standardsoftware LifeFactory
- die Pflege und Weiterentwicklung der Software-Architektur
- die Begleitung des Entwicklungsprozesses von der Anforderungsanalyse bis zum Testmanagement
- die Verantwortliche Mitarbeit in Projekten
- die Analyse und Behebung von Produktionsfehlern
- die Sicherstellung der Einhaltung von Programmierrichtlinien und Arbeitsanweisungen
Bei uns
- bekommst du Mitarbeiterkonditionen (Versicherungen, Corporate Benefits)
- helfen wir dir bei der Weiterentwicklung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- gibt es ein freundschaftliches Arbeitsklima in einem motivierten Team
- gibt es die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- bekommst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 30 Tage Urlaub im Jahr
- hast du großen Gestaltungsfreiraum
Du
- hast ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder eine Ausbildung zum/zur Fachinformatiker:in für Anwendungsentwicklung bzw. vergleichbare Ausbildung
- verfügst über fundierte Kenntnisse in der objektorientierten Entwicklung sowie in der Programmiersprache Java und Java EE
- besitzt gute Kenntnisse der Business- und Anforderungsanalyse
- hast Kenntnisse im Umgang mit Subversion oder GIT, WebSphere, Maven und Jenkins
- verfügst über DB2 - Kenntnisse
- zeichnest dich durch eine gute Analysefähigkeit aus
Ansprechpartner
Aaron Luithle
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die SIGNAL IDUNA Gruppe keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.